Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – WOXOW.com 

Stand: 12.02.2026


WOXOW – apexmedia – Johanna Hartung & Timon Hartung GbR – Bavariafilmpl. 7 82031,  Grünwald.

 (nachfolgend „WOXOW“ oder „Beratung“)

1. Geltungsbereich, B2B-Vorbehalt, Vorrang

  1. Diese AGB gelten für alle Verträge, Angebote, Beauftragungen und Leistungsbeziehungen zwischen WOXOW und dem Kunden.

  2. B2B-Vorbehalt: WOXOW schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern i.S.d. § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

  3. Ausschluss fremder AGB: Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn WOXOW ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

  4. Individualabreden (z. B. Angebot, Leistungsbeschreibung, SOW, Retainer-Vereinbarung, Produktionsplan) gehen diesen AGB im Kollisionsfall vor.

2. Begriffe und Kommunikationsform

  1. Textform im Sinne dieser AGB umfasst insbesondere E-Mail.

  2. Deliverables sind alle vertraglich geschuldeten Ergebnisse, z. B. Analysen, Konzepte, Strategien, Reports, Landingpages, Blogartikel, Video-/Audio-Masterfiles, Shorts/Clips, Untertitel, Shownotes.

  3. Rate Card bezeichnet die jeweils aktuelle Vergütungsübersicht von WOXOW für Time-&-Material, Zusatzleistungen, Rollen/Tagessätze/Stundensätze.

  4. Arbeitstage sind Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz von WOXOW.

3. Vertragsgegenstand und Leistungsbereiche

  1. Das Leistungsspektrum von WOXOW umfasst die strategische und technische Suchmaschinenoptimierung, die Entwicklung und Implementierung von KI-Systemen und Automatisierungslösungen sowie datengestütztes Marketing-Controlling, Content-/Video-Podcast-Produktion, Online Marketing und individuelle Software- und Webentwicklung.

  2. Das Leistungsmodell umfasst – je nach Vereinbarung – sowohl
    a) strategische Beratung (z.B. Konzeption, Planung, Steuerung) als auch
    b) operative Umsetzung (z.B. Implementierung in Systemen des Kunden).

  3. Leistungsfelder (nicht abschließend):

    • SEO (Search Engine Optimization): Erhaltung, Aufbau und Optimierung organischer Reichweite

    • GEO / AI Search Optimization (Generative Engine Optimization): Optimierung für KI-Suchsysteme (z. B. ChatGPT, Gemini, Perplexity)

    • Video-/Podcast-Produktion & Vermarktung: Konzeption, Aufnahmeleitung (Bild & Ton), Postproduktion (Schnitt, Color, Sound), Distribution, Multi-Channel-Ausspielung (z. B. YouTube/Spotify/Clips)

    • Betreuung, Pflege und Erstellung von Websites

    • Entwicklung von Data Dashboards und Reportings

  4. WOXOW ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung geeigneter Erfüllungsgehilfen/Subunternehmer zu bedienen.

4. Leistungserbringung, Dienst-/Werkleistung, Ergebnisverständnis

  1. Dienst- vs. Werkvertrag:

    • Strategische Beratung, laufende Betreuung, Optimierungsleistungen und Reporting sind i. d. R. Dienstleistungen.

    • Konkrete, abnahmefähige Ergebnisse (z. B. finale Master-Files, explizit beschriebene Setups) können – sofern vereinbart – Werkleistungen sein. Voraussetzung hierfür ist jedoch eine schriftliche, konkrete Definition des gewünschten Arbeitsergebnisses bei Vertragsschluss.

  2. Keine Erfolgsgarantie: WOXOW schuldet eine fachgerechte Leistung nach Stand der Technik, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, keine garantierten Rankings, Reichweiten, Freigaben oder Plattform-Entscheidungen. Plattformen/Algorithmen (z. B. Google, Meta, YouTube) liegen außerhalb des Einflussbereichs von WOXOW. Dies gilt insbesondere auch für KI-basierte Suchsysteme (GEO/AI Search), deren Output-Logik nicht deterministisch ist und sich jederzeit ohne Vorankündigung ändern kann.

  3. Strategischer Zeithorizont: Organische Wachstumsstrategien (SEO/GEO/Content) entfalten Wirkung typischerweise mittel- bis langfristig und zeigen nur selten unmittelbare Auswirkungen. Bezahlte Maßnahmen (Ads) können dagegen kurzfristiger wirken. Konkrete Zeiträume sind stets abhängig von Branche, Ausgangslage, Wettbewerb und Plattformdynamik.

  4. KPI-/Dashboard-Logik: Sofern vereinbart, stellt WOXOW ein Dashboard/Reporting bereit – ohne die Garantie bestimmter Werte.

5. Zugänge, Konten, Freigaben und Mitwirkungspflichten

  1. Der Kunde stellt WOXOW rechtzeitig alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien, Inhalte, Rechte, Brand-Assets, Briefings sowie Systemzugänge (z. B. CMS, Analytics, Ads-Konten, Hosting-/Distribution) zur Verfügung.

  2. Der Kunde stellt sicher, dass Zugänge rechtmäßig erteilt werden und ausreichende Berechtigungen bestehen. Der Kunde bleibt Inhaber der Accounts; WOXOW handelt innerhalb der erteilten Rechte.

  3. Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund fehlender/verspäteter Mitwirkung des Kunden, verlängern sich Fristen angemessen; zusätzlich gilt Ziffer 10 (Verzug/Kapazitäten).

6. 5-Tage-Regel: Feedback, Abnahmefiktion, Leistungsfiktion

  1. Feedback-Frist: Zur Sicherung von Produktions- und Veröffentlichungszyklen gilt eine verbindliche Rückmeldefrist zu Freigabeanforderungen per E-Mail an den Auftraggeber bzw. seinen Vertreter auf Kundenseite von 5 Arbeitstagen ab Übermittlung/Zurverfügungstellung eines Deliverables bzw. ab Aufforderung zur Freigabe.

  2. Abnahmefiktion (Werkleistungen): Werkvertragliche Deliverables gelten als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von 5 Arbeitstagen qualifizierte Mängel in Textform rügt (mit Beschreibung des Mangels), nachdem WOXOW unter Hinweis auf diese Folge zur Abnahme aufgefordert hat.

  3. Leistungsfiktion (Dienstleistungen): Leistungsnachweise/Reports gelten als akzeptiert, wenn der Kunde nicht innerhalb von 5 Arbeitstagen in Textform widerspricht.

7. Werbebudgets, Hosting, Drittanbieter- und Zusatzkosten

  1. Strikte Trennung: Das Honorar von WOXOW umfasst ausschließlich die Dienst-/Werkleistung von WOXOW.

  2. Media Spend / Plattformkosten / Linkbuilding Budgets: Werbe- und Linkbuildingbudgets, sowie Gebühren von Drittplattformen (z. B. Hosting, individuelle Tools, Stock-Plattformen, YouTube/Podcast-Services) werden direkt zwischen Kunde und Drittanbieter abgerechnet, sofern nicht anders vereinbart.

  3. Zusatzkosten (z. B. Sprecher, Moderatoren, Musiklizenzen, Studio-/Locationmieten, Requisiten, Reisekosten, spezielle Softwarelizenzen) trägt der Kunde nach vorheriger Abstimmung selbst. WOXOW kann hierfür Vorschüsse verlangen.

8. Video-/Podcast-Produktion: Rechte, Einwilligungen, Verantwortung

  1. Recht am Bild/Wort & Einwilligungen: Der Kunde ist verantwortlich, dass alle auftretenden Personen (Mitarbeiter, Gäste, Dritte) wirksam in Aufnahme und Verwertung eingewilligt haben. WOXOW stellt auf Wunsch Vorlagen/Best Practices bereit, schuldet aber keine Rechtsprüfung.

  2. Inhalte & Aussagen: Der Kunde trägt die Verantwortung für inhaltliche Aussagen, Behauptungen, Produktversprechen, Kennzeichnungspflichten (z. B. Werbung/Kooperation) sowie branchenspezifische Compliance.

  3. Musik/Material Dritter: Der Kunde stellt sicher, dass verwendete Logos, Marken, Musik, Videos, Fotos, Zitate und sonstiges Material frei von Rechten Dritter bzw. entsprechend lizenziert sind – oder beauftragt WOXOW ausdrücklich mit Lizenzbeschaffung (Kosten separat).

  4. Rohmaterial/Projektdateien: Die Herausgabe von ungeschnittenem Rohmaterial (RAW-Footage), Projektdateien (z. B. Premiere/DaVinci-Projekte), Templates, Motion-Graphics-Projektfiles ist nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.

  5. KI-Einsatz: WOXOW darf KI-Tools einsetzen (z. B. Transkription, Untertitel, Shownotes, Optimierungsvorschläge). WOXOW achtet dabei auf professionelle Sorgfalt; der Kunde bleibt für Freigaben und finale Veröffentlichung verantwortlich.

  6. Absage von Produktionsterminen: Erscheint der Kunde nicht zum vereinbarten Termin oder sagt er diesen weniger als 2 Arbeitstage vorher ab, behält WOXOW den Vergütungsanspruch für diesen Termin (abzüglich ersparter Aufwendungen). Bereits angefallene Fremdkosten (Mieten, externe Crew) sind in jedem Fall voll zu erstatten.

9. Nutzungsrechte, Eigentum, Referenzmaterial

  1. Nutzungsrechte an finalen Deliverables: Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde, soweit nicht anders vereinbart, ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den finalen Deliverables für die vertraglich vorgesehenen Zwecke.

    • Plattformbezogene Bearbeitungen (z. B. Clip-Erstellung, Untertitel, Format-Adaptionen) sind umfasst, soweit sie Teil des vereinbarten Deliverables sind oder zur üblichen Nutzung erforderlich sind.

  2. Urheberrechte/Know-how: Konzepte, Methoden, Workflows, Vorlagen, Tools, Skripte, Kreativ- und Bearbeitungsleistungen (Schnitt, Color, Sound, Motion, Struktur) verbleiben – soweit rechtlich möglich – bei WOXOW. Der Kunde erhält Nutzungsrechte am Ergebnis, nicht automatisch an den Produktionsmitteln.

  3. Vorarbeiten/Entwürfe: Entwürfe, Testversionen und Zwischenschnitte sind bis zur vollständigen Zahlung Eigentum von WOXOW; Nutzungsrechte entstehen erst nach Zahlung und Freigabe.

  4. Besonderheit KI-Inhalte: Soweit Deliverables unter Einsatz von KI erstellt wurden (z. B. KI-Stimmen, generierte Bilder, Texte), weist WOXOW darauf hin, dass die rechtliche Lage zur Urheberfähigkeit solcher Werke volatil ist. Eine Garantie für die Eintragungsfähigkeit als Marke oder einen vollumfänglichen urheberrechtlichen Schutz solcher Bestandteile kann nicht gegeben werden.

  5. Referenznennung: WOXOW darf den Kunden als Referenz nutzen (inkl. Nennung von Name/Logo und Auszügen wie Cases/Clips/Screenshots), sofern der Kunde nicht in Textform widerspricht. Ein Widerspruch ist jederzeit möglich und wirkt für die Zukunft; bereits veröffentlichte Materialien bleiben davon unberührt, soweit eine Entfernung nicht zumutbar ist.

10. Vergütung, Abrechnung, Change-Requests, Verzug

  1. Vergütungsmodelle:
    a) Retainer (Paket): Monatlich fest reservierte Kapazitäten für laufende Betreuung/Produktion.
    b) Time & Material: Abrechnung nach Aufwand gemäß Rate Card.
    c) Pauschalen/Projektpreise: Sofern angeboten und vereinbart.

  2. Change-Requests: Leistungsänderungen, Zusatzwünsche, Scope-Erweiterungen oder neue Ziele sind gesondert zu beauftragen und werden nach Rate Card oder separatem Angebot abgerechnet. Bis zur Beauftragung besteht keine Leistungspflicht für Zusatzleistungen.

  3. Verzug durch den Kunden (Kapazitätslogik):

    • Verzögert der Kunde die weitere Bearbeitung (z. B. fehlende Aufnahmetermine, Zugänge, Freigaben), können nicht genutzte Retainer-Kapazitäten am Monatsende verfallen; das Honorar bleibt fällig. Ein Übertrag von nicht genutzten monatlichen Kapazitäten in den Folgemonat ist ausgeschlossen, es sei denn, dies wurde für den Einzelfall schriftlich vereinbart. Ein ‚Ansparen‘ von Stunden über einen längeren Zeitraum ist nicht möglich.

    • WOXOW ist berechtigt, Produktions-/Lieferfenster neu zu planen.

 

  1. Verzug durch WOXOW: Soweit WOXOW Verzögerungen zu vertreten hat, werden Kapazitäten nach Möglichkeit in den Folgemonat übertragen oder ein angemessener Ersatztermin angeboten.

11. Zahlungsbedingungen, Fälligkeit, Aufrechnung

  1. Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern anwendbar.

  2. Sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, erfolgt die Rechnungsstellung nach folgendem Modus:
    • Linkbuilding-Leistungen: Diese sind im Voraus zu begleichen.
    • Retainer-Leistungen: Diese werden zur Mitte des laufenden Monats in Rechnung gestellt.
    • Projektbezogene Leistungen sowie Time & Material Verrechnungen: Die Abrechnung erfolgt jeweils am Ende eines Kalendermonats.

  3. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

  4. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. WOXOW ist berechtigt, Leistungen bis zum Ausgleich offener Forderungen auszusetzen.

  5. Aufrechnung/Zurückbehaltung: Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.




12. Laufzeit, Mindestlaufzeit, Verlängerung, Kündigung

  1. Sofern nicht anders vereinbart gilt eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten bei allen Retainern.

  2. Automatische Verlängerung: Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 3 Monate wenn er nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird.

  3. Außerordentliche Kündigung: Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:

    • erheblichen Vertragsverletzungen trotz Abmahnung,

    • Zahlungsverzug,

    • schwerwiegenden Compliance-/Rechtsverstößen im Verantwortungsbereich des Kunden, die die Gegenseite unzumutbar belasten.

13. Gewährleistung (Werkleistungen) und Mängel

  1. Bei Werkleistungen hat der Kunde Mängel innerhalb von 5 Werktagen (siehe Punkt 6) konkret zu rügen. WOXOW hat das Recht zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) innerhalb einer angemessenen Frist.

  2. Unerhebliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

  3. Keine Mängel sind insbesondere: “geschmackliche” Präferenzen (z.B. bei einer Texterstellung) außerhalb des vereinbarten Briefings, Plattform-/Algorithmusänderungen, Ablehnungen durch Plattformen oder Performance-Abweichungen ohne vertraglich garantierte Werte.

14. Haftung

  1. WOXOW haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet WOXOW nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

  3. WOXOW haftet nicht für Accountsperren, Policy-Entscheidungen, Freigaben, Ablehnungen, Ranking-/Ausspielungsentscheidungen von Plattformen (Google, Meta, TikTok, YouTube etc.).

  4. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten von Mitarbeitern, Erfüllungsgehilfen und Subunternehmern.

  5. Haftungshöchstsumme: Die Haftung von WOXOW für leichte Fahrlässigkeit ist – außer bei Personenschäden – auf die Höhe der im betreffenden Vertragsjahr an WOXOW gezahlten Vergütung begrenzt.

15. Freistellung durch den Kunden

Der Kunde stellt WOXOW von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus vom Kunden gelieferten, beigestellten oder freigegebenen Inhalten, Rechten (Bild/Ton/Marke), Aussagen, Werbeaussagen, Kennzeichnungspflichten oder sonstigen Pflichtverletzungen im Verantwortungsbereich des Kunden entstehen, einschließlich angemessener Rechtsverfolgungskosten.

16. Vertraulichkeit

  1. Beide Parteien verpflichten sich, alle als vertraulich gekennzeichneten oder erkennbar vertraulichen Informationen geheim zu halten und nur zur Vertragsdurchführung zu verwenden.

  2. Diese Verschwiegenheitspflicht erstreckt sich auf alle Angestellten, freien Mitarbeiter (unabhängig von deren Standort im In- oder Ausland) sowie sonstige Erfüllungsgehilfen, derer sich die Parteien zur Erfüllung ihrer Leistungen bedienen. Die Parteien stellen durch geeignete vertragliche Vereinbarungen sicher, dass auch dieser Personenkreis zur entsprechenden Geheimhaltung verpflichtet ist.

  3. Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die
  • a) öffentlich bekannt sind,
  • b) ohne Vertragsverletzung öffentlich werden,
  • c) rechtmäßig von Dritten erlangt wurden,
  • d) aufgrund gesetzlicher Pflicht offengelegt werden müssen (mit Vorankündigung, soweit zulässig).

  1. Die Geheimhaltungspflicht besteht über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus fort.

17. Datenschutz

  1. Beide Parteien beachten die anwendbaren Datenschutzgesetze. Diese Verpflichtung gilt gleichermaßen für alle eingesetzten Mitarbeiter sowie von den Parteien beauftragte Dritte (Erfüllungsgehilfen).

  2. Soweit WOXOW im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien eine entsprechende Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV).

  3. WOXOW ist berechtigt, zur Leistungserbringung Unterauftragnehmer (z. B. freie Mitarbeiter oder spezialisierte Dienstleister) einzusetzen. Sofern eine Datenübermittlung in Länder außerhalb der EU/des EWR erfolgt, stellt WOXOW das angemessene Datenschutzniveau durch gesetzlich vorgesehene Garantien (z. B. EU-Standardvertragsklauseln) sicher.

  4. Der Kunde ist für die datenschutzkonforme Gestaltung seiner Systeme (z. B. Consent-Management) selbst verantwortlich, sofern dies nicht ausdrücklich Teil des Auftrags ist.

18. Höhere Gewalt

  1. Ereignisse höherer Gewalt (z. B. erhebliche Plattformausfälle, Naturkatastrophen, Krieg, behördliche Maßnahmen, Streik, schwere Krankheit) entbinden die betroffene Partei für die Dauer und im Umfang der Störung von der Leistungspflicht.

  2. Termine/Fristen verschieben sich angemessen. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

19. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

  2. Gerichtsstand ist der Sitz von WOXOW in Grünwald, Deutschland, sofern der Kunde Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

  3. Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

  4. Änderungen/Ergänzungen dieser AGB und des Vertrags bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.